EU: Deutschland muss Richtlinien über Klimaanlagen befolgen

Es vergeht kein Monat, in dem die Europäische Kommission nicht rechtliche Schritte gegen Mitgliedsstaaten einleitet, weil diese ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Allein heute, am 25. September 2014, hat sie aus diesem Grund 147 Beschlüsse gefasst, darunter vier Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Kommissioneingereicht und 39 mit spezifizierten Gründen versehene Stellungnahmen veröffentlicht. Darunter eine, die sich mit dem Einsatz des umstrittenen Kältemittels R1234yf in den Klimaanlagen neuer Personenwagen befasst.

Darin heißt es wörtlich:

„Die Kommission hat Deutschland heute förmlich aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um der EU-Richtlinie zu Fahrzeugklimaanlagen nachzukommen. Gemäß der Richtlinie 2006/40/EG muss die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen – die ein hohes Treibhauspotenzial haben – in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen schrittweise verboten werden.“

Deutschland habe insofern gegen diese Richtlinie verstoßen, als es Mercedes-Benz von Januar bis Juni 2013 erlaubte, Fahrzeuge auf den EU-Markt zu bringen, die nicht der Richtlinie entsprachen, weil sie mit dem alten Kältegas ausgerüstet wurden. Darüber hinaus habe das Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg einem Antrag von Mercedes stattgegeben, die geltenden Typgenehmigungen für die betreffenden Fahrzeuge nicht weiter zu verwenden und stattdessen ältere Typgenehmigungen auf die neuen Modelle auszuweiten. Nach Ansicht der Kommission hätten die deutschen Behörden durch die Gewährung dieser Erweiterung die Anwendung der Richtlinie über mobile Klimaanlagen umgangen und somit ihrer beabsichtigten Wirkung beraubt.

Weiter heißt es wörtlich:

„Die Kommission ist nach wie vor entschlossen dafür zu sorgen, dass die Klimaziele der Richtlinie erreicht werden und das EU-Recht auf dem gesamten EU-Binnenmarkt einheitlich angewendet wird, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Wirtschaftsteilnehmer gewährleistet sind.“

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um der Aufforderung der Kommission Folge zu leisten. Falls die Bundesregierung nicht reagiert, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Die Tinte der EU-Ankündigung war noch nicht ganz getrocknet, da meldete sich Honeywell, einer der Produzenten des Kältemittels R12234yf zu Wort. Die Firma begrüßte den Vorstoß aus Brüssel. Damit helfe die Kommission, „wesentliche Umweltvorteile zu sichern und bereitet der Automobilbranche den Weg für den Ausstieg aus dem bisher verwendeten Kältemittel R134a, einem Treibhausgas mit 1300-mal höherer Emissionsbelastung als Kohlendioxid“.

Weiter steht in der Pressemitteilung, viele Automobilhersteller hätten sich für R1234yf entschieden, weil es als Kältemittel für ihre Pkw „eine sichere und kosteneffiziente Lösung“ sei.

„Das neue Fahrzeug-Kältemittel hat ein Erderwärmungspotenzial (GWP) von unter eins, und liegt damit sogar unter dem von Kohlendioxid. Folglich reduziert HFO-1234yf den Treibhauseffekt im Vergleich zu R134a um 99,9 Prozent. Schon heute sind über eineinhalb Millionen Fahrzeuge damit sicher auf unseren Straßen unterwegs, bis Ende 2014 wird sich diese Zahl auf über zwei Millionen erhöhen. Der Übergang vom heutigen Kältemittel zu einer Alternative wie R1234yf käme unter Treibhausgasaspekten einer Stilllegung von 30 Millionen Autos beziehungsweise etwa drei Prozent aller Fahrzeuge weltweit gleich.“

Auf die Bedenken von Mercedes-Benz bezüglich der Sicherheit von R1234yf gingen weder die EU-Kommission noch Honeywell ein. Der Fahrzeughersteller hatte bei Tests festgestellt, dass sich das neue Klimamittel bei einem Unfall entzünden und den Giftstoff Fluorwasserstoff freisetzen kann. Chemiker der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität haben bei einer Analyse herausgefunden, dass 20 Prozent der Brandgase aus dem noch giftigeren Carbonylfluorid bestehen. Teile der Fahrzeugindustrie favorisieren mittlerweile für CO2 als neue Kältemittel-Alternative.

Von Hans-Robert Richarz (ampnet/hrr)

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Die Seite "EU: Deutschland muss Richtlinien über Klimaanlagen befolgen" wurde am 25. September 2014 veroeffentlicht und am 27. September 2014 zuletzt aktualisiert.