Volkswagen Golf II erhält Oldtimer-Status

Für originalgetreu belassene Autos, die älter als 30 Jahre alt sind, kann in Deutschland ein steuersparendes H-Kennzeichen beantragt werden. Das gilt ab September 2013 nun auch für den VW Golf II, der damit Oldtimer-Status erhält.

Roter Volkswagen Golf II in der Frontansicht

Volkswagen Golf II bekommt Oldtimer-Status. Foto: VW/Auto-Reporter.NET

Präsentiert wurde die zweite Generation des Golf erstmals im September 1983 auf der Frankfurter IAA, unmittelbar danach begann seine Auslieferung. Gegenüber seinem Vorgänger war der Radstand verlängert und das Blechkleid aerodynamisch verbessert worden. Erstmals kamen hier eine verzinkte Karosserie, ein geregelter Katalysator sowie Kompressor-Aufladung und Allrad-Antrieb zum Einsatz. Zudem war es der erste Volkswagen, der für eine automatisierte Montage ausgelegt war.

Mehr Platz, attraktiveres Design, mehr Nutzwert und mehr Technik waren die Grundlagen für eine überaus erfolgreiche Modell-Generation. Zwischen 1983 und 1991 rollten insgesamt 6,4 Millionen Einheiten von den Fertigungsbändern.

Mit dem H-Kennzeichen für gepflegte, mindestens 30 Jahre alte Autos ist eine fixe jährliche Steuer von 191,73 Euro verbunden. Mit dieser Sonderregelung will der Gesetzgeber den Erhalt bewahrenswerter Automobilklassik unterstützen. Und auch Volkswagen Classic rührt die Werbetrommel, in dem einige Golf II-Exponate weltweit bei Rallyes und anderen Wettbewerben eingesetzt werden. (auto-reporter.NET/hhg)

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Die Seite "Volkswagen Golf II erhält Oldtimer-Status" wurde am 18. Februar 2013 veroeffentlicht und am 18. Februar 2013 zuletzt aktualisiert.