Umweltzonen: Fast 300 000 mal Bußgeld wegen fehlender Umweltplakette

Insgesamt 288 320 Verstöße gegen die Plakettenpflicht in Umweltzonen wurden dem Verkehrszentralregister (VZR) von 2008 bis zum Ende des Jahres 2013 gemeldet.

Die Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) weist dabei für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen jeweils 19 Städte aus, die Verstöße gegen die Umweltzonenregelung meldeten. Ein Vergleich beider Länder macht den Unterschied in der Anzahl der tatsächlich gemeldeten Umweltzonenverstöße deutlich: in Baden-Württemberg wurden in dem Zeitraum insgesamt 22 612 solcher Zuwiderhandlungen gemeldet, in Nordrhein-Westfalen waren es 82 798. Seit 2009 bewegt sich die Gesamtzahl der Umweltzonenverstöße je Jahr mit aufsteigender Tendenz im mittleren fünfstelligen Bereich.

Wer in eine Umweltzone einfährt, ohne die dafür notwendige Plakette entsprechend der Kennzeichnungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (35. BImSchV) ordnungsgemäß angebracht zu haben, muss noch bis zum 30. April 2014 mit einer Regelgeldbuße von 40 Euro und einem Punkt im VZR rechnen. Mit der Umstellung auf das neue Fahreignungsbewertungssystem (FAER) ab 1. Mai 2014 ist mit den Punkten für diesen Regelverstoß jedoch Schluss. Für Zuwiderhandlungen, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, wie unter anderem die Umweltzonenverstöße, werden ab diesem Datum keine Punkte mehr vergeben. Bestehende Einträge werden dann aus dem System gelöscht. (ampnet/Sm)

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Die Seite "Umweltzonen: Fast 300 000 mal Bußgeld wegen fehlender Umweltplakette" wurde am 14. April 2014 veroeffentlicht und am 14. April 2014 zuletzt aktualisiert.