KBA warnt: Stahlräder für Pkw der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045 können brechen

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330 kmh auf dem Tacho

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von Stahlrädern der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045, die bundesweit an Händler vom 18.10.2012 bis 30.10.2012 verkauft wurden. Es wurde festgestellt, dass die Festigkeit dieser Stahlräder nicht ausreichend ist und sich das Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug lösen kann.

Zu erkennen sind die betroffenen Räder an den untenstehenden Kennzeichnungen, die auf der Radaußenseite eingeprägt sind:

Radtyp:
ungültiges Typ-Genehmigungszeichen:
Radgröße:

RG 18245
KBA49060
6Jx15
RG 16445
KBA49061
6Jx15
RG 19045
KBA49068
6,5Jx16
RG 18425
KBA49070
6,5Jx16

Wer solche Stahlräder besitzt, erhält laut KBA weitere Informationen über den Ablauf der Rückrufaktion der unter der E-Mail-Adresse: technik@reifen-go.de oder unter der Telefonnummer: 0201 649 36 40-0. Was leider nicht ganz richtig ist. Denn greift man zum Telefonhörer, wird man darüber informiert, dass aus Reorganisationsgründen ein telefonischer Kontakt nicht möglich sei.

Da sollte dann auch das Kraftfahrt-Bundesamt schnellstens nachbessern. (Screenshot dpp-AutoReporter/hhg)

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Die Seite "KBA warnt: Stahlräder für Pkw der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045 können brechen" wurde am 2. Januar 2014 veroeffentlicht und am 2. Januar 2014 zuletzt aktualisiert.