Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, welches nun zugelassen werden soll – Dafür müssen Sie die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsstelle besuchen und folgende Unterlagen mitbringen:
Zwingend notwendige Unterlagen
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer – früher Doppelkarte) – Den 7-stelligen Code bekommen Sie von ihrem Versicherungsanbieter.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – Eine Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- Bankverbindung (Kontonummer, Bankleitzahl und Name des Instituts)
Kann der KFZ-Halter bei der Zulassungsstelle nicht persönlich erscheinen, sind folgende Unterlagen mitzubringen
- Vollmacht
- Ausweis des KFZ-Halters
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Fahrzeug noch zugelassen?
- Kennzeichenschilder – Ist das Fahrzeug noch zugelassen, müssen die Nummernschilder mitgebracht werden.
Tipps und Hinweise:
– Bargeld nicht vergessen (bei manchen Zulassungsbehörden ist die Zahlung der Gebühren auch mit der EC-Karte möglich): Je nach Landkreis fallen unterschiedliche Gebühren an.
– Zeit mitbringen: Haben Sie keinen Termin vereinbart, kann die Wartezeit bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Stunde und mehr betragen.
Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen Deutschland – Liste mit allen Kfz-Zulassungsbehörden Deutschlands