Verwaltungsrecht: Manchmal ist auch bereits nach 63 Monaten „72’er-Recht“ anzuwenden

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ältere Wohnmobile alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung müssen. Der Besitzer eines solchen Modells wehrte sich – vergeblich – dagegen, dass ihm die Plakette zur bestandenen Hauptuntersuchung nur für ein Jahr ausgestellt worden ist. Sein Argument, laut Straßenverkehrszulassungsordnung heiße es, dass bei Wohnmobilen „mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung alle 24 Monate eine Hauptuntersuchung nötig ist“, zog nicht. Denn er hatte seinen Wagen im 63. Monat nach der Erstzulassung untersuchen lassen – und ab dem 73. Monat sei nun mal eine jährliche Überprüfung fällig. Insofern sei ihm rechtmäßig nur noch eine Plakette für zwölf Monate ausgestellt worden. (VwG Koblenz, 5 K 916/13) Wolgang Büser/dpp-AutoReporter

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Die Seite "Verwaltungsrecht: Manchmal ist auch bereits nach 63 Monaten „72’er-Recht“ anzuwenden" wurde am 25. Februar 2014 veroeffentlicht und am 25. Februar 2014 zuletzt aktualisiert.