Urteil: Schmerzensgeld nach Abrutschen von Kupplung

Autofahrer, deren Wagen ruckartig nach vorne versetzt wird, weil sie von der Kupplung abgerutscht sind, müssen Geschädigten bei nachgewiesener Verletzung Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Amtsgericht Gummersbach entschieden (Az. 12 C 78/13).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, kam eine Autofahrerin kurz hinter einem vorausfahrenden Fahrzeug zum Stehen und rutsche dann aber von der Kupplung ab. Ihr Wagen setzte sich dadurch abrupt in Bewegung und kollidierte mit dem Auto davor. Die Geschädigte ging noch am selben Tag ins Krankenhaus, wo ein Bruch des rechten Schlüsselbeins und eine Dehnung des Schultergelenks diagnostiziert wurde. Daher verlangte sie Schmerzensgeld und zog vor Gericht. Die Unfallverursacherin war dagegen der Meinung, dass der Aufprall die Fraktur und Dehnung nicht verursacht haben könne. Um jemandem Verletzungen dieser Art zuzufügen, sei ein heftigerer Aufprall nötig.

Das Amtsgericht Gummersbach gab der Klage jedoch statt, da die Beklagte den vorgeschriebenen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nach nicht eingehalten hat. Der Richter berief sich auf den Grundsatz, dass der Abstand immer so gewählt werden muss, dass ein Fahrzeug rechtzeitig angehalten werden kann, ohne den Vorausfahrenden zu gefährden. Das Gericht erkannte die eingereichten Arztberichte und Röntgenbilder als Beweis an und sprach der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu. (ampnet/jri)

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Die Seite "Urteil: Schmerzensgeld nach Abrutschen von Kupplung" wurde am 25. Mai 2014 veroeffentlicht und am 25. Mai 2014 zuletzt aktualisiert.