Urteil: Ein Quad ist „instabiler“ als ein Pkw

Das Oberlandesgericht München hat ein Quad grundsätzlich als „instabiler“ als einen Pkw eingestuft und einem Quad-Fahrer die volle Schuld an einem Unfall gegeben, der mit einem Pkw zusammengestoßen war. Es konnte hier zwar nicht mehr festgestellt werden, wer von den beiden an dem Crash „schuld“ war. Folglich musste die „Betriebsgefahr“ der Fahrzeuge herhalten, um die gegenseitigen Schadenersatzansprüche aufteilen zu können. Wegen der größeren „Instabilität“ eines Quads und der (hier vermuteten) riskanteren Fahrweise des Quad-Fahrers wurde ihm die volle Schadenersatzlast auferlegt. (OLG München, 10 U 2166/13) (Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter)

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Die Seite "Urteil: Ein Quad ist „instabiler“ als ein Pkw" wurde am 12. Mai 2014 veroeffentlicht und am 12. Mai 2014 zuletzt aktualisiert.