Sind Privat-Taxis illegal?

Fahrten mit den immer beliebter werdenden Privat-Taxis verstoßen wahrscheinlich gegen das Personenbeförderungsgesetz. Das berichtet Auto Bild in seiner neuesten Ausgabe der am Mittwoch erscheinenden Ausgabe (Heft 22).

Über Anbieter wie Wundercar und Uber Pop bieten sich Mitglieder mit ihren Privatautos als Taxifahrer an – und sind dabei meist günstiger als ein normales Taxi. Das liegt auch daran, dass die Fahrer kein Gewerbe anmelden. Der Trick: Bei Wundercar heißt die Bezahlung „Trinkgeld“. Das soll zeigen, dass es sich nicht um einen Fahrpreis handelt, sondern um eine freiwillige Spende an den Fahrer. Das sorgt für Unmut in der Branche. Fraglich ist, ob die Bezeichnung „Trinkgeld“ ausreicht, um eine gewerbliche und damit anmeldepflichtige Tätigkeit auszuschließen. Entscheidend hierfür ist die Höhe des Entgelts. Das Personenbeförderungsgesetz gilt für alle Fahrten, deren Entgelt die Betriebskosten der Fahrt übersteigt. Bei einem fünf Jahre alten Mittelklasseauto liegen diese bei lediglich bei 30 bis 50 Cent pro Kilometer.

Laut Adolf Rebler, Jurist und Fachbuchautor, handelt es sich bei einer privaten Taxifahrt um eine „ungenehmigte Personenbeförderung“, das sei „schon keine rechtliche Grauzone mehr“. Clemens Grün vom Hamburger Taxenverband kritisiert Wundercar und Uber Pop als Förderer von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Das Privat-Taxen-Konzept trage „Züge von organisierter Kriminalität“. Zurzeit prüft die Hamburger Wirtschaftsbehörde gewerberechtliche Maßnahmen gegen Wundercar. (dpp-AutoReporter)

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Die Seite "Sind Privat-Taxis illegal?" wurde am 29. Mai 2014 veroeffentlicht und am 29. Mai 2014 zuletzt aktualisiert.