Ratgeber: Wenn das Auto plötzlich weg ist

In Deutschland werden jährlich über 18 000 Autos gestohlen. Damit hat sich laut Statistik die Zahl der Fahrzeugdiebstähle zwar binnen zehn Jahren nahezu halbiert, nicht jedoch der Ärger für den jeweils Betroffenen. Er muss nicht nur den Schock verdauen, sondern auch möglichst schnell – und vor allem richtig – auf das Ereignis reagieren.

Als erste Maßnahme sollte sofort die Polizei informiert werden, damit sie unverzüglich eine Fahndung einleiten kann. Dafür bietet sich an, umgehend mit dem Mobiltelefon die Notrufnummer 110 anzurufen. Je weniger Zeit zwischen dem Entwenden des Fahrzeugs und dem Beginn der polizeilichen Ermittlungen verstreicht, desto größer ist die Chance, die Diebe zu schnappen und das Auto wiederzubekommen. Mit dem Anruf bei der Polizei lässt sich auch gleich klären, ob das Fahrzeug möglicherweise „nur“ abgeschleppt wurde, erläutert das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.

Handelt es sich zweifelsfrei um einen Diebstahl, bleibt dem Bestohlenen der Weg zur nächsten Polizeidienststelle nicht erspart, um dort Anzeige zu erstatten. In der Regel kommen nämlich keine Polizisten mehr zum Tatort, weil es dort für sie keine Spuren mehr sicherzustellen gibt. Auf dem Revier sollte der Geschädigte möglichst genaue – und vor allem wahrheitsgemäße – Angaben zu Fahrzeug, seiner Ausstattung, Kfz-Nummer, Kilometerstand, Abstellort und -zeitpunkt und anderen Fragen machen können. Dabei empfiehlt es sich, den Fahrzeugschein zu Hilfe zu nehmen.

Anschließend ist der eigene Kfz-Versicherer zu benachrichtigen. Ein Autodiebstahl wird grundsätzlich von der Teilkasko abgedeckt. Doch die Versicherungsunternehmen wollen zuvor ebenso detailliert und präzise über den Diebstahl und das entwendete Fahrzeug informiert werden wie die Polizei. Fallen bei diesen beiden Aussagen Ungereimtheiten oder Widersprüche auf, kann sich dies zum Nachteil des Versicherten auswirken. Deshalb sollten die geschädigten Autobesitzer größten Wert auf richtige Angaben legen.

Um einen Kfz-Diebstahl bearbeiten zu können, erwarten die Versicherer von ihrem Kunden in der Regel einen Nachweis über die Anzeige bei der Polizei, alle Fahrzeug-Schlüssel und die Fahrzeug-Papiere, die Bescheinigung, dass das gestohlene Fahrzeug ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle abgemeldet wurde, eine schriftliche Schadenanzeige des Kunden sowie Angaben zum Wert des Fahrzeugs. Meist ersetzen die Versicherungen hernach den entstandenen Schaden ohne Verzug – 2012 gaben sie dafür alles in allem rund 240 Millionen Euro aus.

Wem mit dem Auto gegebenenfalls auch die Geldbörse einschließlich der darin befindlichen Ausweise, Bank- und Kreditkarten abhandengekommen ist, der muss zudem umgehend die jeweilige Notfallnummer anrufen und die Karten sperren lassen. (ampnet/jri)

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Die Seite "Ratgeber: Wenn das Auto plötzlich weg ist" wurde am 19. Februar 2014 veroeffentlicht und am 19. Februar 2014 zuletzt aktualisiert.