Kann ein Arbeitnehmer den Firmenwagen seines Arbeitgebers auch privat nutzen und wird das Fahrzeug einkommenserhöhend (hier mit monatlich 236 €) in seinen Gehaltsabrechnungen aufgeführt und von ihm versteuert, so muss er es dennoch dulden, dass die Kosten, die ein eigenes Auto verursachen würde, als Ersparnis bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Frau erhöhend berücksichtigt werden. Er habe einen monatlichen Nutzungsvorteil, der beim unterhaltspflichtigen Einkommen zu berücksichtigen sei.
Das Argument des Mannes, er nutze den Wagen nur, um die gemeinsame Tochter (die bei der Mama lebt) abzuholen und zurückzubringen, zog vor dem Oberlandesgericht Hamm nicht. Auch die Behauptung, sich einen eigenen Wagen nicht anzuschaffen, wurde ihm nicht abgenommen. Insbesondere deswegen nicht, weil er selbst vorgetragen hatte, den Pkw für die Umgangskontakte mit seiner Tochter zu nutzen und nur zwei Motorräder zu besitzen. (OLG Hamm, 2 UF 216/12) Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter