Nötige Unterlagen für die Kfz-Zulassungsstelle

  • von
  • Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Hinweis: früher Doppelkarte – Bekommen Sie bei ihrer Versicherungsgesellschaft
  • Zulassungsbescheinigung Teil II Hinweis: früher Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters (Einwohnermeldeamt). (Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer – Seit 2005/2006 (je nach Bundesland) kann ein Fahrzeug nur noch zugelassen werden, wenn die Bankverbindung des Halters bei der Zulassungsstelle angegeben wird.

Außerdem

Kann der Fahrzeughalter bei der Kfz-Zulassungsstelle nicht persönlich erscheinen, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

– eine Vollmacht,

– der Personalausweis bzw. Pass des Vollmachtgebers (ggf. Meldebescheinigung)

– Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Die Seite "Nötige Unterlagen für die Kfz-Zulassungsstelle" wurde am 29. September 2013 veroeffentlicht und am 6. Dezember 2013 zuletzt aktualisiert.