- – Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Hinweis: früher Doppelkarte – Bekommen Sie bei ihrer Versicherungsgesellschaft
- – Zulassungsbescheinigung Teil II Hinweis: früher Fahrzeugbrief
- – gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters (Einwohnermeldeamt). (Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein)
- – Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer – Seit 2005/2006 (je nach Bundesland) kann ein Fahrzeug nur noch zugelassen werden, wenn die Bankverbindung des Halters bei der Zulassungsstelle angegeben wird.
Außerdem
Kann der Fahrzeughalter bei der Kfz-Zulassungsstelle nicht persönlich erscheinen, müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
– eine Vollmacht,
– der Personalausweis bzw. Pass des Vollmachtgebers (ggf. Meldebescheinigung)
– Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer