Kältemittel-Streit: Mercedes trickst Brüssel aus

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Die Frontpartie der neuen Mercedes-Benz S-Klasse W222

Seit dem 1. Januar 2011 müssen nach einer Verordnung der Europäischen Kommission neu entwickelte Fahrzeuge in ihren Klimaanlagen das neue Kältemittel R1234yf verwenden. Mercedes wehrt sich dagegen heftig, da nach eigenen Untersuchungen diese Substanz gefährlich sei. So verwendet man weiterhin das alte Kältemittel R134a und riskierte damit, für seine neue S-Klasse keine Zulassung zu erhalten.

Die Frontpartie der neuen Mercedes-Benz S-Klasse W222

S-Klasse

Die Gefahr ist gebannt, weil die Stuttgarter ein Schlupfloch fanden. Sie deklarierten ihr Flaggschiff, bei dem die Bodengruppe wirklich weitgehend vom Vorgänger übernommen wurde, kurzerhand nicht als Neuentwicklung, sondern lediglich als Modell-Erweiterung und benötigen – wie das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bestätigte -somit keine neue Typengenehmigung. Für „ältere“ Modelle gilt die Vorschrift nämlich erst ab 2017.

Ein Etappenerfolg, der die Zahl der Stuttgarter Freunde bei den EU-Behörden kaum steigen lassen dürfte. Und Brüssel hat schließlich noch eine Trumpfkarte gegen Mercedes in der Hand. Benötigen doch die neuen Modelle der A- und B-Klasse auf jeden Fall eine neue Typgenehmigung zur ordnungsgemäßen Zulassung. Und ob sich die EU-Technokraten auf eine längerfristige Ausnahmeregelung einlassen ist noch längst nicht entschieden. (Auto-Reporter.NET/hhg)

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Die Seite "Kältemittel-Streit: Mercedes trickst Brüssel aus" wurde am 16. Mai 2013 veroeffentlicht und am 12. Dezember 2013 zuletzt aktualisiert.