Forderung der Taxifahrer nach mehr Sicherheit durch Überfallschutzkamera bleibt.
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP begrüßt die von Bundesverkehrsminister Dobrindt aktuell angekündigte bevorstehende Umsetzung seiner langjährigen Forderung nach einer Anschnallpflicht auch für Taxifahrer außerordentlich. „Wir haben vor mittlerweile acht Jahren diese Forderung im Verkehrsministerium vorgetragen“, sagte BZP-Präsident Michael Müller.
Ursprünglich waren Taxifahrer vor dem Hintergrund von Überfällen von der Anschnallpflicht ausgenommen worden. Diese Ausnahme mag im letzten Jahrhundert auch begründet gewesen sein, sie hat aber in der heutigen Zeit in Anbetracht der stetig weiterentwickelten aktiven und passiven Fahrzeugsicherheitstechnik ihre Berechtigung verloren. Heutige Sicherheitstechnik erfordert geradezu das Anschnallen, um schwerste Verletzungen zu vermeiden.
„Wir erwarten von der Neuregelung, dass ein spürbarer Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet wird. Es wird weniger Unfälle mit Verletzungsfolgen geben. Zugleich wird diese Regelung auch dafür sorgen, dass sich mehr Fahrgäste anschnallen. Bei der im Moment noch geltenden Regelung ist häufig zu beobachten, dass sich auch Fahrgäste nicht anschnallen, wenn sie sehen, dass der Fahrer ohne Gurt am Steuer sitzt.“
Trotz der heute unverzichtbaren Anschnallpflicht darf aber das Problem der Überfälle auf Taxifahrer/innen nicht aus den Augen verloren werden. „Ungeachtet der künftigen generellen Anschnallpflicht bleibt die Problematik der Überfälle natürlich weiterhin bestehen. 244 Überfälle mit Verletzungsfolgen im letzten Jahr sind zu viel.“
Zwar helfe mittlerweile die GPS-Ortung bei der Verhinderung von Überfällen, allerdings ist dies für den BZP allein zu wenig: „Wir warten noch, dass die Länder endlich auch die Überfallschutzkamera in Taxis genehmigen, so wie es in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln schon längst üblich ist“, betonte Müller. (dpp-AutoReporter) Foto: BZP/dpp-AutoReporter