Neue Lkw-Mautsätze und neue Mautklasse

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung der Lkw-Mautsätze beschlossen. Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes werden die geltenden Mautsätze bei der streckenbezogenen Lkw-Maut zum 1.1.2015 geändert. Nach EU-Recht müssen sich die gewogenen durchschnittlichen Gebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Durch so genannte „Wegekostengutachten“ werden diese Kosten in regelmäßigen Abständen ermittelt. Im März wurde das neue Wegekostengutachten vorgestellt. Das vorliegende Gesetz passt die Mautsätze an die Ergebnisse dieses Gutachtens an.

Alexander Dobrindt: „Die Lkw-Maut leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung unserer Straßeninfrastruktur. Mit einheitlichen Mautsätzen für Autobahnen und bemautete vierspurige Bundesstraßen vermeiden wir unnötige Bürokratie und halten das Mautsystem praxisnah. Mit einer eigenen Kategorie für besonders umweltfreundliche Euro VI-Lkw fördern wir umweltfreundlichen Straßengüterverkehr.“

Für Bundesautobahnen und vierspurige, bemautete Bundesstraßen wird ein gemittelter, durchschnittlicher Mautsatz eingeführt. Die EU-Kommission hat gegen dieses Vorgehen keine Einwände erhoben. Die besonders schadstoffarmen Euro VI-Lkw bekommen eine eigene günstigste Mautkategorie. Die Kosten der Luftverschmutzung werden in Zukunft angelastet. Insgesamt ergeben sich durch das Wegekostengutachten geringere Mautsätze als bisher. Wesentliche Ursache ist das deutlich gesunkene Zinsniveau. Das Wegekostengutachten enthält auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 als Kosten mit berechnet werden können. (dpp-AutoReporter)

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Die Seite "Neue Lkw-Mautsätze und neue Mautklasse" wurde am 30. Juli 2014 veroeffentlicht und am 30. Juli 2014 zuletzt aktualisiert.