Der Sicherheitsgurt muss über feste Verbindungen verfügen, wenn er seine Schutzwirkung entfalten soll. Die Stellen, wo ein angelegter Gurt fixiert ist, werden als „Punkte“ bezeichnet. Entsprechend tragen die Gurtsysteme Bezeichnungen zwischen „Zwei-Punkt-„ und maximal „Sechs-Punkt-Gurt“. Die Wahl der Befestigungspunkte ist von elementarer Bedeutung für die volle Schutzwirkung. Foto: Auto-Medienportal.Net/Volkswagen
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