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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass elektrische Rollstühle in Fußgängerzonen nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Fährt ein Rollstuhlfahrer eine Passantin um, die sich dabei verletzt, so muss der Fahrer aber dennoch keinen Schadenersatz zahlen. In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die mit einem Rollstuhl kollidierte und sich schwer an der Schulter verletzte. Sie verlangte, dass der Rolli-Fahrer die Behandlungskosten (hier knapp 12.000 €) übernehmen müsse.
Der genaue Unfallhergang konnte – auch mangels Zeugen – nicht hinreichend aufgeklärt werden. Eine Haftung wegen der „Betriebsgefahr“ des Rollstuhls komme ebenso nicht in Betracht. Eine solche greife nur bei Fahrzeugen, die schneller als 20 km/h fahren können. Ein elektrischer Rollstuhl erreiche ein solches Tempo aber nicht. Kann dem Behinderten keine Schuld nachgewiesen werden, so muss er nichts bezahlen. (OLG Frankfurt am Main, 11 U 88/13) (Wolfgang Büser/dpp-AutoReporter)