Mercedes darf zumindest für zwei Tage seine seit dem 12. Juni von der französischen Regierung „gesperrten“ Fahrzeuge der A- und B-Klasse sowie die CLA- und SL-Modelle wieder verkaufen. Dies entschied heute das oberste Verwaltungsgericht in Paris. Eine endgültige Entscheidung will dieselbe Instanz innerhalb von 48 Stunden fällen.
Nach der Weigerung von Daimler, das seit Januar 2011 für alle Neufahrzeuge vorgeschriebene neue Kältemittel aus Sicherheitsgründen nicht zu verwenden, hatte die französische Regierung den Verkauf der vier Modellreihen untersagt, obwohl das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg Daimler nachträglich bescheinigt hatte, dass es sich um keine „echten“ Neufahrzeuge handele und die damit auch nicht unter die neue Regelung fielen. Wie immer man dieses Testat auch beurteilen will – nach den EU-Regularien muss die KBA-Entscheidung eigentlich von allen EU-Ländern anerkannt werden.
Nach Angaben von Daimler konnten wegen der Zulassungssperre bislang 4.518 Fahrzeuge nicht ausgeliefert werden, wo von 2.704 bereits verkauft sind. Eine endgültige positive Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtes ist für Mercedes Frankreich nahezu substantiell – machen die vier Modelle doch rund 60 Prozent aller in unserem Nachbarland abgesetzten Fahrzeuge aus. (Auto-Reporter.NET/Hans H. Grassmann)