EU-Kommission droht europäischen Autovermietern

Einigen europäischen Mietwagenfirmen steht Ärger ins Haus, weil sie in verschiedenen Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft für ein und dieselbe Dienstleistung je nach Wohnort des Kunden unterschiedliche Preise verlangen. Jetzt forderte der für solche Vergehen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier in einem Brief die betroffenen Unternehmen zu einer Stellungnahme auf. Bereits 2011 hatte die Kommission Leaseurope, den Dachverband der Vermieter in mehreren Konferenzen aufgefordert, den Missstand zu beenden. Geschehen war allerdings nichts. „Der Binnenmarkt soll nicht nur Realität für die großen internationalen Unternehmen sein, sondern auch für die Verbraucher in Europa“, klagte Barnier, der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Vize-Präsident der Europäischen Kommission.

Jetzt veröffentlichte die Europäische Kommission ein Schreiben, das kürzlich an die Geschäftsleitungen sechs internationaler Autovermietungsfirmen gesandt wurde, die ihre Dienste in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anbieten. Sixt, Enterprise und Goldcar hatten zufriedenstellend geantwortet, Europcar, Hertz und Avis hingegen nicht. Ihnen gab Barnier bis zum 30. August Zeit. Passiert bis dahin nichts, wird er die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft auffordern, Strafmaßnahmen zu verhängen.

5,5 Prozent aller Beschwerden, die beim Netz der Europäischen Verbraucherzentren eingehen, betreffen Miete oder Leasing von Fahrzeugen. Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen länderspezifischen Internetseiten ein und derselben Autovermietung können erheblich sein. Die Kosten für solche Dienste dürften sich daher nicht aufgrund des Wohnsitzes des Kunden deutlich unterscheiden, heißt es aus Brüssel. Eine unterschiedliche Behandlung von Verbrauchern aus verschiedenen EU-Ländern sei nicht gerechtfertigt. Die Kommission mahnt deshalb die Verbraucher zu mehr Wachsamkeit. Sie sollten im Binnenmarkt Ausschau nach guten Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen halten. Gleichzeitig werden die Behörden der Mitgliedstaaten aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die EU-weiten und einzelstaatlichen Verbraucherschutzrechte durchzusetzen.

Die Kommission verweist in ihrem Schreiben auf die Praxis des automatischen Rerouting nach Identifizierung der IP-Adresse des Verbrauchers, der einen Mietwagen online bestellen will. Aufgrund der IP-Adresse ist es ihm oft nicht möglich, eine solche Reservierung abzuschließen. Andererseits kann er ohne Rerouting nach Eingabe seines Wohnsitzlandes auf der Webseite des betreffenden Autovermieters unterschiedliche Preise angezeigt bekommen. Bei einem Kunden aus Deutschland zum Beispiel stieg der angegebene Preis für die Anmietung eines Fahrzeugs im Vereinigten Königreich um 100 Prozent, nachdem er sein Wohnsitzland eingegeben hatte. Von Hans-Robert Richarz (ampnet/hrr)

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Die Seite "EU-Kommission droht europäischen Autovermietern" wurde am 11. August 2014 veroeffentlicht und am 11. August 2014 zuletzt aktualisiert.