Elektro-Autos dürfen freigegebene Busspuren nutzen

Das Bundeskabinett hat jetzt das lange diskutierte Elektromobilitätsgesetz beschlossen. Danach sollen Kommunen künftig selbst entscheiden, wie sie E-Autos vor Ort begünstigen wollen. Darüber hinaus wird es eigene Kennzeichen geben, so dass die Fahrzeuge für Jedermann sofort erkennbar sind. Betroffen sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge, besonders umweltfreundliche von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge.

Bei von außen aufladbaren Hybridfahrzeugen, sogenannten Plug-In Hybriden, ist die Kohlendioxidemission bei höchstens 50 Gramm pro km einzuhalten oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mehr als 30 km vorzuweisen (bzw. 40 km ab 2018). Mit dieser festgelegten Mindestreichweite kann der weit überwiegende Teil der täglichen Kurzstrecken rein elektrisch zurückgelegt werden.

Im Inland zugelassene Fahrzeuge sollen eine Kennzeichnung auf dem Kfz-Kennzeichen erhalten. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge sollen ebenfalls von den Privilegien profitieren dürfen. Da sie kein besonderes Kfz-Kennzeichen erhalten können, ist eine gesonderte Kennzeichnung über eine Plakette vorgesehen. So ist sichergestellt, dass Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr für Ordnungskräfte und andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sind.

Die Kommunen erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, Parkplätze an Ladesäulen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu reservieren, kostenlose Parkplätze anzubieten, Ausnahmen von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen (aus Gründen der Luftreinhaltung oder des Lärmschutzes) anzuordnen oder einzelne Busspuren für gekennzeichnete Fahrzeuge zu öffnen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll ist und dadurch der ÖPNV nicht behindert wird. Die konkrete Entscheidung liegt im Ermessen der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30.6.2030 befristet. (dpp-AutoReporter/hhg)

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Die Seite "Elektro-Autos dürfen freigegebene Busspuren nutzen" wurde am 25. September 2014 veroeffentlicht und am 25. September 2014 zuletzt aktualisiert.