Der eine liebt den Winterurlaub in Kitzbühel, der andere den Sunset-Boulevard im sonnigen Kalifornien. Beide Ziele werden in der Regel mit dem eigenen oder einem gemieteten Auto angesteuert.
Der kleine, aber feine Unterschied: Bei Verkehrskontrollen gibt sich der österreichische Ordnungshüter mit dem deutschen Führerschein zufrieden, der Officer hingegen verlangt die Driving Licence, die Internationale Fahrlizenz. Fast in allen Ländern außerhalb der EU gehört der Internationale Führerschein ins Reisegepäck. In Asien, Afrika und Südamerika ist er Pflicht, ebenso in vielen US-Bundesstaaten.
Selbst in Europa wollen Staaten wie Albanien, Moldawien oder Weißrussland zusätzlich zum Nationalen den Internationalen Führerschein sehen. Wer sich ein Auto mietet, sollte diesbezüglich immer auch die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen.
Wo das internationale Dokument überall gefordert wird, und welche länderspezifischen Regeln es außerdem gibt, darüber informieren Botschaften, Konsulate, Automobilklubs und Reiseveranstalter.
Anlaufpunkt für die Fahrlizenz sind die Führerscheinstellen, die das Dokument nach Abgabe eines aktuellen biometrischen Lichtbildes sowie der Vorlage des Reisepasses oder Personalausweises und des Nationalen Führerscheins ausstellen.
Alte rosafarbene oder graue Dokumente werden dabei automatisch in den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht. Die Gültigkeit des internationalen Ausweises ist in der Regel auf drei Jahre begrenzt. Der Internationale Führerschein gilt übrigens immer nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis. (dpp-AutoReporter)